Grund der Anordnung: Vollsperrung infolge Chilbi-Betriebs
Dorfstrasse / Florastrasse / Werkstrasse / Obere Dorfstrasse / Dorfplatz / Allmendstrasse / Untere Heslibachstrasse
Während des Chilbi-Wochenendes, sowie beim Auf- und Abbau sind folgende Strassenabschnitte gesperrt:
| Dorfstrasse | Höhe Sternenweg bis Florastrasse |
| Florastrasse | zwischen Werkstrasse und Dorfstrasse |
| Werkstrasse | zwischen Florastrasse und Obere Dorfstrasse |
| Obere Dorfstrasse | zwischen Werkstrasse und Dorfstrasse |
| Dorfplatz | ganzer Platz |
| Allmendstrasse | zwischen Alte Landstrasse und Untere Heslibachstrasse |
| Untere Heslibachstrasse | zwischen Allmendstrasse und Obere Wiltisgasse |
Die temporäre Signalisation dauert voraussichtlich:
Dienstag, 18. August 2026, ab 07.00 Uhr bis Mittwoch, 26. August 2026, 14.00 Uhr (Chilbibetrieb: 22. – 24. August 2026).
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG), gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirkes Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in doppelter Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag enthalten und ist zu begründen. Die angefochtene Verkehrsanordnung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig: die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
23. Juli 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit