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Temporäre Verkehrsanordnung gemäss § 5 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 / Chilbi 2026

Grund der Anordnung: Vollsperrung infolge Chilbi-Betriebs

Dorfstrasse / Florastrasse / Werkstrasse / Obere Dorfstrasse / Dorfplatz / Allmendstrasse / Untere Heslibachstrasse

Während des Chilbi-Wochenendes, sowie beim Auf- und Abbau sind folgende Strassenabschnitte gesperrt:

Dorfstrasse Höhe Sternenweg bis Florastrasse
Florastrasse                            zwischen Werkstrasse und Dorfstrasse
Werkstrasse                            zwischen Florastrasse und Obere Dorfstrasse
Obere Dorfstrasse zwischen Werkstrasse und Dorfstrasse
Dorfplatz  ganzer Platz
Allmendstrasse zwischen Alte Landstrasse und Untere Heslibachstrasse
Untere Heslibachstrasse zwischen Allmendstrasse und Obere Wiltisgasse

Die temporäre Signalisation dauert voraussichtlich:
Dienstag, 18. August 2026, ab 07.00 Uhr bis Mittwoch, 26. August 2026, 14.00 Uhr (Chilbibetrieb: 22. – 24. August 2026).

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG), gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirkes Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in doppelter Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag enthalten und ist zu begründen. Die angefochtene Verkehrsanordnung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig: die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

23. Juli 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit