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Erhöhung der Abfallgebühren per 1. Januar 2027

Die zuverlässige und umweltgerechte Abfallentsorgung ist eine zentrale öffentliche Aufgabe, die stets sichergestellt werden muss. Um die Abfallentsorgung in Küsnacht auch künftig langfristig und verursachergerecht finanzieren zu können, ist eine Erhöhung der Abfallgebühren notwendig, da diese nicht mehr kostendeckend sind und der Bestand der Spezialfinanzierung ins Minus fallen würde. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 eine Anpassung der Abfallgebühren beschlossen.

Das Abfallreglement zur Abfallverordnung der Gemeinde Küsnacht vom 6. September 2023 wird unter § 16 "Gebührenhöhe" Ziffern b-d wie folgt angepasst:

  1. Gebührenmarken für Kehricht

Die Kehrichtsackgebühren werden mittels Gebührenmarken à Fr. 2.– (bisher: Fr. 1.40 / inkl. MWST) wie folgt erhoben:

Kehrichtsackgrösse     Anzahl Gebührenmarken
17-Liter-Kehrichtsack ½ Gebührenmarke
35-Liter-Kehrichtsack 1 Gebührenmarke
60-Liter-Kehrichtsack 2 Gebührenmarken
110-Liter-Kehrichtsack 3 Gebührenmarken
  1. Gebührenmarken für Sperrgut

Die Sperrgutgebühren werden mittels Gebührenmarken à Fr. 2.– (bisher: Fr. 1.40 / inkl. MWST) wie folgt erhoben:

Gewicht Sperrgut Anzahl Gebührenmarken
Bis 5 Kilogramm 1 Gebührenmarke
5 bis 10 Kilogramm 2 Gebührenmarken
10 bis 15 Kilogramm Gebührenmarken
15 bis 25 Kilogramm  4 Gebührenmarken
  1. Gebührenbändel und Jahresvignetten für Grüngut

Die Grüngutgebühren werden mittels Gebührenbändel à Fr. 2.50 (bisher: Fr. 2.– / inkl. MWST) und Gebührenbändel à Fr. 10.– (bisher: Fr. 8.– / inkl. MWST) sowie Jahresvignetten wie folgt erhoben:

Grösse Behältnisse / Container  Anzahl Gebührenbändel
Behältnisse 30 bis 90 Liter, Astbündel 1 Gebührenbändel à Fr.   2.50
Container 90 bis 140 Liter, pro Leerung 2 Gebührenbändel à Fr.   2.50
Container 141 bis 240 Liter, pro Leerung 1 Gebührenbändel à Fr. 10.00
Container 241 bis 400 Liter, pro Leerung 2 Gebührenbändel à Fr. 10.00
Container 401 bis 800 Liter, pro Leerung 3 Gebührenbändel à Fr. 10.00
Grösse Container   Jahresvignette inkl. MWST
Container 90 bis 140 Liter, Ganzjahresleerung Fr.       150.— (bisher: Fr. 120.—)
Container 141 bis 240 Liter, Ganzjahresleerung Fr.       300.— (bisher: Fr. 240.—)
Container 241 bis 400 Liter, Ganzjahresleerung Fr.       600.— (bisher: Fr. 480.—)
Container 401 bis 800 Liter, Ganzjahresleerung Fr.       900.— (bisher: Fr. 720.—)

Die Grundgebühr wird auf dem heutigen Betrag von 70 Franken pro Haushalt und Betrieb belassen.

Der Preisüberwacher wurde über die geplante Erhöhung der Abfallgebühren informiert. Dieser hat auf eine formelle Stellungnahme verzichtet und die Gemeinde lediglich dazu aufgefordert, die Selbstdeklaration mit dem Behördenentscheid zu veröffentlichen und ihm den entsprechenden Link zukommen zu lassen.

Das revidierte Abfallreglement mit den angepassten Gebühren wird per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Der Beschluss GR-26-54 mit den dazugehörigen Unterlagen sowie das aktuell gültige Abfallreglement mit den Anpassungen im Überarbeitungsmodus, liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, während den Öffnungszeiten, zur Einsicht auf und sind hier abrufbar.

GR-26-54 vom 8. Juli 2026 [pdf, 139 KB]
Schreiben an Preisüberwachung [pdf, 435 KB]
Selbstdeklaration Siedlungsabfall Gebühren [pdf, 614 KB]
Stellungnahme Preisüberwachung [pdf, 191 KB]
750.2_Abfallreglement_Überarbeitungsexemplar [pdf, 147 KB]

23. Juli 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit