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Generelles Feuerverbot im Freien

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) gilt im ganzen Kanton Zürich seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.

Die Gemeinden im Bezirk Meilen haben die Situation beurteilt und die Waldbrandgefahr als kritisch eingestuft. Sowohl im Wald als auch auf Feldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht grosse Trockenheit, so dass bereits kleine Funkenwürfe Brände entfachen könnten. Deshalb wird ab Dienstag, 14. Juli 2026 gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) ein generelles Feuerverbot erlassen.

Das generelle Feuerverbot bedeutet konkret:

Übertretungen werden nach § 38 in Verbindung mit § 1 und 12 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen bestraft.

Die Verfügung wird gestützt auf GR-25-50 vom 7. Mai 2025 rechtsverbindlich per heute auf der Website der Gemeinde Küsnacht publiziert.

Verfügung

  1. Für das Gemeindegebiet Küsnacht gilt ab Dienstag, 14. Juli 2026 ein generelles Feuerverbot im Freien. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Feuerwerk. Im Siedlungsgebiet sind ausschliesslich Gas- und Elektrogrills auf stabilem Untergrund und unter Aufsicht erlaubt.
  2. Das generelle Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.

14. Juli 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit