Veranstaltungen und Anlässe
Gesuche für Bewilligungen von Veranstaltungen und Anlässen sind mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. Das Gesuch wird nach dem Eingang geprüft und gegebenenfalls gebührenpflichtig bewilligt.
Anlässe und Veranstaltungen über 93 dB (A) müssen zudem gemäss Schall- und Laserverordnung bei der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich gemeldet werden.
Für Fragen steht Ihnen Frau Daniela Würgler, 044 913 13 01, gerne zur Verfügung.
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| Lärm |
Die neu überarbeitete Website www.saubere-veranstaltung.ch unterstützt Organisatoren bei der Planung und Durchführung von vorbildlichen Anlässen mit praxisbezogenen Informationen. Siehe Medienmitteilung vom 03.07.2012: Umweltfreundliche Veranstaltungen einfach gemacht


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