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Verkehrsinstruktion

Bruno Tamborini
Gemeindeverwaltung Küsnacht
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
044 913 13 02
bruno.tamborini@kuesnacht.ch

  

Verkehrsinstruktion

 

Gemäss dem neuen Polizeiorganisationsgesetz  wird die Verkehrsinstruktion den Gemeindepolizeien übertragen. Auf Grund dieser Ausgangslage haben die Sicherheitsvorstände von Küsnacht und Meilen ein Konzept für Verkehrsinstruktion Bezirk Meilen ausgearbeitet. Diesem Verbund "Verkehrsinstruktion Bezirk Meilen" (VBM) haben sich die Gemeinden Zollikon, Zumikon, Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Meilen und Hombrechtikon angeschlossen.

Rechtsgrundlagen
Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV), SR 741.51; Art. 130 Abs. 2  (POG) § 3 Abs. 2, § 10 lit. b, § 18 Abs. 1 lit. e und § 31 Abs. 1

Bildungsratsbeschluss betreffend Lehrplan der Volksschule des Kantons Zürich vom 3. Oktober 2000, Ziff. 6.4 des Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich.. vom 3. Oktober 2000, Ziff. 6.4 des Lehrplans für die Volksschule des Kantons Zürich..

 
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Warten mit Abstand zur Strasse. Kinder erleben durch die geringe Körpergrösse ihre Umwelt aus einer anderen, tiefergelegenen Perspektive als Erwachsene. Kinder reagieren spontan und impulsiv.
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Luege, lose. Kinder können Distanzen und Geschwindigkeiten nur schlecht einschätzen. Kinder brauchen mehr Zeit um die Strasse zu überqueren.

 

Die Verkehrserziehung in diesem Alter ist ganz zentral vom Verhaltenstraining bestimmt. Das Kind lernt noch nicht über den Verstand, sondern durch das praktische Tun und Handeln.

 

 

 

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