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Hunde Meldepflicht

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde im Alter von über drei Monaten anzumelden.

Die Anmeldung erfolgt am Schalter der Einwohnerkontrolle, Telefon 044 913 11 50 oder im Online–Schalter Rubrik "Polizei / Sicherheit / Rettungsdienste - Hunde Anmeldung".

Ab 2007 müssen alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank ANIS (Animal Identity Service AG, Morgenstr. 123, 3018 Bern, Tel. 031 371 35 30, info@anis.ch ) registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.

Wer seinen Hund bereits vor 2006 markiert hat – mit einem Chip oder einer Tätowierung – braucht nur noch über seinen Tierarzt die Registrierung im ANIS vornehmen zu lassen. Eine Neu-Kennzeichnung ist nicht nötig.

Hundehalter haben ihre Adressänderung der Gemeinde sowie der ANIS zu melden. Das gleiche gilt für den Halterwechsel oder den Tod des Hundes.

Die Hundeabgabe beträgt in Küsnacht Fr. 130.00/Jahr, zusätzlich zur unveränderten Hundeabgabe wird ab dem 01.01.2010 neu derjenige Betrag erhoben, den die Gemeinde neu dem Kanton abzuliefern hat (aktuell Fr. 30.00). Für die erstmalige Registrierung eines Hundes innert der gesetzlichen Meldefrist wird neue eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben, bei verspäteter Anmeldung eine Gebühr von Fr. 40.00.

Gemäss neuem Hundegesetz muss jeder Hundehalter, jede Hundehalterin, eine Haftpflichtversicherung besitzen mit mindestens Fr. 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.

Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor. Hundehalter und Hundehalterinnen haben jedoch bis zum 1. September 2010 Zeit, die von ihnen verlangten praktischen und theoretischen Hundekurse zu besuchen. Eine Aufstellung finden sie unter: Ausbildung für HundehalterInnen und Hunde

  übernahm einen Hund vor dem 01.09.2008 übernahm zwischen dem 01.09.2008 und dem 01.09.2010 einen Hund

übernahm nach dem 01.09.2010 einen Hund

Hundehalter keine Ausbildung nötig muss bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres das Training absolvieren muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren
Nicht-Hundehalter keine Ausbildung nötig muss den Theoriekurs und das Training bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren

 
Kennzeichnung von Hunden und Katzen auf Reisen
Für Reisen in die Europäische Union (EU) müssen Hunde, Katzen und Frettchen mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Letztere ist nur noch bis 2011 gültig. Reisen Hunde oder Katzen in ein Land mit urbaner Tollwut, verlangt die Schweiz für die Rückreise unter anderem eine Kennzeichnung der Tiere.

Bitte lesen: Informationen über Neuerung des Veterinäramtes des Kantons Zürich (Gesundheitsdirektion) per 01.01.2010
Anforderungen an Hundehalter

Hunde 
Hier finden Sie das ab 01.01.2010 gültige Hundegesetz sowie die Hundeverordnung 

Angst vor Hunden

Broschüre für Hundehalterinnen und Hundehalter in diversen Sprachen