Zivilschutz
Chef Kdt ZSO: Jürgen Ruinelli Tel. 044 822 56 71
Stv. Kdt ZSO: Stefan Thöni Tel. 076 406 15 86
Auskunft:
Margrit Berger
Gemeindeverwaltung Küsnacht
Abteilung Sicherheit
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
044 913 13 03
zivilschutz@kuesnacht.ch
Dienstleistungen
Schriftliche Gesuche um Verschiebung der Dienstleistungen sind durch den Schutzdienstpflichtigen so rasch als möglich nach Eintreffen der Dienstanzeige oder des Aufgebotes an die aufbietende Stelle zu richten, jedoch spätestens bis 10 Tage vor dem Einrücken. Das Gesuch ist zu begründen (Beilagen).
Eine entsprechende Vorlage finden Sie im Formular Dispensations-/Dienstverschiebungsgesuch.
Es besteht kein Anspruch auf eine Verschiebung. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht Einrückungspflicht.
Weitere Formulare und Informationen finden Sie beim Kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz.
Informationen von Bund und Kanton:Wehrpflichtersatz
Periodische Schutzraumkontrolle
Aufgrund eines gesetzlichen Auftrages müssen die Gemeinden periodisch alle Schutzräume auf ihren technischen Zustand hin überprüfen. Die Kontrollen werden dem Grundstückeigentümer/Verwaltung frühzeitig avisiert.
Damit wir die Kontrolle speditiv erledigen können und Ihre Zeit somit möglichst kurz beanspruchen müssen, ist es notwendig, folgende Vorbereitungen zu treffen:
- sämtliche Kellerabteile (Schutzräume), in denen sich Ventilations-Aggregate, Notausstiege, Überdruckventile und eventuell bereits ausgelieferte Schutzraumeinrichtungen befinden, sind geöffnet;
- die Gummidichtungen an den Fensterdeckeln (Gasschutz- und Panzerdeckel) und allen Schutzraumtüren sind angebracht;
- der Kellerinhalt darf die Schutzraumkontrolle nicht behindern, d.h. die Fensterdeckel und Schutzraumtüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können;
- allfällige wegnehmbare Türschwellen und Verschlüsse sind montiert;
- die Überdruckventile sind sichtbar und die Handkurbel des Ventilations-Aggregates kann ungehindert gedreht werden.
Zur Gewährleistung einer reibungslosen Durchführung der Schutzraumkontrolle ist es von Vorteil, wenn der Eigentümer/die Eigentümerin oder Verwalter resp. Hauswart anwesend ist.

Lüftungsaggregat eines Schutzraumes
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