Strassensignalisation bei Umzügen
Private können für ihren Umzugstag in Absprache mit der Gemeindepolizei ein temporäres Parkverbot erwirken.
Die Mitarbeitenden des Strassenunterhalts der Abteilung Tiefbau stellen im Auftrag der Gemeindepolizei die Signalisation ohne Verrechnung. Damit die ordentliche Abwicklung des Signalisationsgesuchs gewährleistet werden kann, muss der Termin frühzeitig, mindestens eine Woche im Voraus, bekanntgegeben werden.
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