Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt äussert sich durch:
- Psychische Gewalt
- Körperliche Gewalt
- Sexuelle Gewalt
- Ökonomische Gewalt
Unter "Häusliche Gewalt" fallen aber bereits böswillige Handlungen wie: Hier einige Beispiele für gewalttätige Verhaltensweisen, die direkt gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch verstossen: Wissen oder ahnen Sie, dass in Ihrem Bekanntenkreis Gewalt geschieht? Hören Sie bei ihren Nachbarn Hilfeschreie oder andere Hinweise auf Misshandlungen? Was Sie tun können: In vielen Kantonen der Schweiz gibt es besondere Beratungs- und Hilfsangebote für Fälle von "Häuslicher Gewalt". Es gibt: Die meisten Beratungen sind kostenlos. Sämtliche Aussagen und Angaben werden vertraulich behandelt. Weiter Schritte werden nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen unternommen. Informationen über die verschiedenen Angebote in den Kantonen finden sie unter: Zögern Sie nicht, in akuten Notsituationen die Polizei zu rufen. Notruf 117
Was kann ich tun, wenn ich "Häusliche Gewalt" wahrnehme?
Haben Sie Mut! Unternehmen Sie etwas. Sie müssen nicht unbedingt direkt eingreifen. Und Sie müssen auch nicht alleine handeln. Erkundigen Sie sich bei anderen Nachbarn oder Familienangehörigen, ob sie auch schon Beobachtungen gemacht haben oder sogar selber aktiv geworden sind. Es ist aber auf jeden Fall wichtig, dass Sie etwas tun. Rechtzeitiges Handeln kann lebensrettend sein.
Informationen, Hilfe und Beratung
www.verbrechenspraevention.ch
Gewaltschutz
Kontakt
Gemeindebüro
Ortsplan
Notfallnummern
Zentrumsentwicklung
Fluglärm
Gemeinde-Tageskarten
Online-Schalter
Raum-Miete
Bibliothek
Parkkarten
Abfall / SMS-Reminder
Fristerstreckung