Giftscheine
Bisher war der Bezug verschiedener chemischer Stoffe und Publikumsprodukte der Giftklassen 1 und 2 bewilligungspflichtig. Giftscheine der Giftklasse 2 konnten bisher bei der Information des Gemeindehauses bezogen werden.
Das neue schweizerische Chemikalienrecht enthält keine Einteilung in Giftklassen und übernimmt stattdessen das europäische System, welches Gefahrensymbole verwendet. Somit werden keine Giftscheine mehr benötigt.
Bei der Verkaufsstelle muss jedoch ein Ausweis vorgelegt werden und eine Unterschrift zur Bestätigung der sachgerechten Verwendung geleistet werden.
Im Notfall Telefon: 145 (24-h)
www.cheminfo.ch
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Zürich
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