Asylbewerber
Für welche Asylsuchende ist die Gemeinde Küsnacht zuständig?
Das Asylwesen ist Sache des Bundes, der die rechtlichen Grundlagen im Asylwesen erlässt. Durch Zuweisungsentscheide des Bundesamtes für Flüchtlinge wird die Sozialhilfezuständigkeit der Kantone endgültig bestimmt. Der Bund erstattet den Kantonen die Sozialhilfekosten.
Die Kantone haben die Bundesgesetze zu vollziehen und bestimmen die sozialhilfezuständigen Gemeinden. Nach ca. 6 Monaten Aufenthalt in einem Durchgangszentrum werden die Asylsuchenden einer Gemeinde zugewiesen. Die zürcherischen Gemeinden sind verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen. Die Kantone erstatten den Gemeinden die Sozialhilfekosten.
Die Betreuung der Asylsuchenden hat sich am Prinzip der Erhaltung der sozialen Integrationsfähigkeit zu orientieren. Die Asylsuchenden sind mit den hiesigen Grundwerten und Grundregeln des Zusammenlebens vertraut zu machen.
Die Zuständigkeit der Gemeinden endet mit einem positiven Asylentscheid, einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen oder auf Grund von Eheschliessung sowie mit der effektiven Ausreise des Asylsuchenden.
Wie ist die Betreuung der Asylsuchenden in Küsnacht organisiert?
Die der Gemeinde Küsnacht zugewiesenen Asylsuchenden sind heute in Wohnungen der Gemeinde bzw. zugemieteten Privatwohnungen untergebracht. Für sämtliche Belange der Asylsuchenden hat die Gemeinde ab 1. Oktober 2005 das Mandat der ORS Service AG übertragen. Diese arbeitet eng mit dem von der Sozialkommission delegierten Mitglied zusammen.
An wen muss ich mich wenden, wenn Fragen betreffend Asylsuchende in Küsnacht bestehen?
| Betreuer: | ORS Service AG Asylkoordination für Gemeinden Querstrasse 15 Postfach 8050 Zürich Tel. 043 499 17 40 www.ors.ch |
| Verantwortlich: | Dr. Gerhard Fritschi, Vorstand Soziales Goldbacherstrasse 13 8700 Küsnacht gerhard.fritschi(AT)bluewin.ch Walter Matti, Mitglied der Sozialkommission Tollwiesstrasse 10 8700 Küsnacht Tel. 044 743 23 86 walter.matti(AT)pestalozzi.com |
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