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Feuerungskontrolle

Gesetzliche Grundlagen

Luftreinhalte-Verordnung (LRV), Stand 1. September 2007
Teilmassnahmeplan Feuerungen des Kantons Zürich vom 4. März 1992

Vorgehen

Mit der Feuerungskontrolle wird Ihre Feuerungsanlage auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung geprüft. Die Kontrolle wird alle 2 Jahre durch eine anerkannte Fachper­son (Herr R. Patt, Feuerungskontrolleur der Gemeinde, oder einer Fachfirma die mit dem AWEL einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen hat) durchgeführt.
Werden die Grenzwerte überschritten, so wird dem Eigentümer eine Frist von 30 Tagen zur Ein­regulierung der Heizung gewährt. Auf eine Nachkontrolle wird verzichtet wenn der Heizungskontrolleur von der Ser­vicefirma eine Kopie des Servicerapportes mit Messstreifen zugestellt wird. Kann die Heizung nicht mehr einreguliert werden so wird eine gesetzliche Sanierungsfrist angeordnet.

Reto Patt
Feuerungskontrolleur  
Zürichstrasse 79c
8700 Küsnacht
Telefon 044 912 04 06   
reto.patt@bluewin.ch

oder


Abteilung Hochbau + Planung
Feuerpolizei
Konrad Jud
Telefon 044 913 12 62
konrad.jud@kuesnacht.ch