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Förderbeiträge

Energiestadt Küsnacht
Mario Mariani
Gemeindeverwaltung Küsnacht
c/o Abteilung Hochbau + Planung
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Tel. 044 913 12 60
Fax. 044 913 12 99
mario.mariani@kuesnacht.ch

 


Förderbeiträge

 

Die Förderung von Energieprojekten findet auf verschiedenen Ebenen statt und ist sehr vielfältig. Von den einzelnen Förderprogrammen der Behörden, über die Förderungen öffentlicher Institutionen bis zu Unterstützungsprogrammen privater Körperschaften.

Förderung von Energieprojekten im Kanton Zürich – ein Überblick

 

Förderbeiträge Energiestadt Küsnacht

Die Gemeindeversammlung stimmte am 11. Dezember 2006 der Weiterführung der kommunalen Energieplanung für die Jahre 2007 – 2010 zu und bewilligte für die Förderprogramme Klimaschutz einen Kredit von 1.2 Millionen Franken und für das Förderprogramm Naturstrom einen Kredit von 1.05 Millionen Franken. Mit dem Förderprogramm Klimaschutz werden Massnahmen gefördert die CO2-Emissionen reduzieren (Verminderung von Schadstoffen) und mit dem Förderprogramm Naturstrom solche zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Verminderung des Netzstromverbrauchs).

Der Gemeinderat hat das revidierte Förderreglement vom 14. November 2007 per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt, welches die Verwendung der Fördermittel regelt.

Förderreglement der Energiestadt Küsnacht vom 14. November 2007

Die Energiestadt Küsnacht fördert insbesondere Holzenergieanlagen, Wärmepumpen als Ersatz von bestehenden Öl- oder Gasfeuerungsanlagen, Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung sowie Photovoltaikanlagen. Im Weiteren können aber auch andere Anlagen zur CO2-Reduktion und zur Erzeugung von Naturstrom gefördert werden.

Fördergesuch der Energiestadt Küsnacht

Die Kommission Energiestadt hat an der Sitzung vom 25. November 2009 beschlossen, den Ersatz von Elektroheizungen ab sofort bis Ende 2010 mit Förderbeiträgen zu unterstützen (Fr. 240.- pro kW Heizleistung). Diese Massnahme leistet ein Beitrag zur Verminderung des Netzstromverbrauchs.
Wird die Elektroheizung zudem durch ein förderungswürdiges Heizsystem ersetzt, können zusätzliche Förderbeiträge gemäss Förderreglement zugesichert werden.

 

Förderbeiträge und –programme anderer Behörden und Institutionen

Stiftung Klimarappen – Gebäudeprogramm des Bundes
Kanton Zürich - Förderprogramm Energie
EKZ - Umwelt-Förderprogramm
ZKB – Umweltdarlehen
ZKB - Renovationsbonus
Kantonales Steueramt - Merkblatt
Erdgas Zürich - Förderaktion Erdgas und Sonne

Kostendeckende Einspeisevergütung des Bundes

Ab 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, eine kostendeckende Einspeisevergütung erstattet. Produzenten von erneuerbarem Strom können ihre Anlagen seit dem 1. Mai 2008 bei swissgrid AG für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden.

www.bfe.admin.ch – Bundesamt für Energie
www.swissgrid.ch – die nationale Netzgesellschaft

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