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Einbürgerungen

Verfahren für Schweizer Bürger

Voraussetzungen

Sie sind Schweizer BürgerIn und leben seit zwei Jahren in der Gemeinde Küsnacht. Sind Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich.Ehepaare reichen ein gemeinsames Gesuch ein (Unterschrift beider Partner notwendig). Minderjährige Kinder können in das Gesuch mit einbezogen werden (Jugendliche ab 16 Jahren müssen das Gesuch mit unterschreiben). Im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebende volljährige Kinder (ab 18 Jahren) reichen ein eigenes Gesuch ein.

Gesuch und Merkblatt
Verzicht auf bisheriges Bürgerrecht
Bürgerrechtsverordnung
Bürgerrechtskommission

Verfahren für ausländische Staatsangehörige

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir informieren Sie gerne, welches Verfahren für Sie in Frage kommt. Nebst den Voraussetzungen des Bürgerrechtsgesetzes des Bundes und der kantonalen Bürgerrechtsverordnung müssen Sie unmittelbar vor Einreichung des Gesuches mindestens drei Jahre in der Gemeinde Küsnacht wohnhaft sein. Sind Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich

Gemeindeamt des Kantons Zürich 
Bundesamt für Migration 

Weitere Informationen erhalten Sie von:  

Verena Spitzer
Gemeindeverwaltung Küsnacht
Abteilung Zentrale Dienste
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Telefon:  044 913 11 33
verena.spitzer@kuesnacht.ch