Einbürgerungen
Verfahren für Schweizer Bürger
Voraussetzungen
Sie sind Schweizer BürgerIn und leben seit zwei Jahren in der Gemeinde Küsnacht. Sind Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich.Ehepaare reichen ein gemeinsames Gesuch ein (Unterschrift beider Partner notwendig). Minderjährige Kinder können in das Gesuch mit einbezogen werden (Jugendliche ab 16 Jahren müssen das Gesuch mit unterschreiben). Im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebende volljährige Kinder (ab 18 Jahren) reichen ein eigenes Gesuch ein.
Gesuch und Merkblatt
Verzicht auf bisheriges Bürgerrecht
Bürgerrechtsverordnung
Bürgerrechtskommission
Verfahren für ausländische Staatsangehörige
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir informieren Sie gerne, welches Verfahren für Sie in Frage kommt. Nebst den Voraussetzungen des Bürgerrechtsgesetzes des Bundes und der kantonalen Bürgerrechtsverordnung müssen Sie unmittelbar vor Einreichung des Gesuches mindestens drei Jahre in der Gemeinde Küsnacht wohnhaft sein. Sind Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Bundesamt für Migration
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Verena Spitzer
Gemeindeverwaltung Küsnacht
Abteilung Zentrale Dienste
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Telefon: 044 913 11 33
verena.spitzer@kuesnacht.ch
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