Wahlbüro
Wahl- und Abstimmungsresultate (Urnengang)
Gemeindeversammlungen
Mitglieder des Wahlbüros
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus
- Verwenden Sie die amtlichen Wahl-/Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die Wahl-/Stimmzettel nicht. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
Briefliche Stimmabgabe
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert. Achten Sie darauf, dass nebenstehende Rücksende-Adresse durch das Kuvertfenster sichtbar ist.
- Senden Sie das Antwortkuvert rechtzeitig per Post;
Wahl-/Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. - Das Antwortkuvert können Sie am Wahl- / Abstimmungssonntag bis um 11.00 Uhr auch in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen.
Vorzeitige Stimmabgabe
- Montag bis Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag, während der Öffnungszeiten des Gemeindehauses, am Informationsschalter in der Eingangshalle.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Beachten Sie die Rubriken Urnenöffnungszeiten und Vorzeitige Stimmabgabe.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
- Nehmen Sie den Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
- Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel persönlich in die Urne.
Stimmabgabe durch Stellvertretung
- Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl-/Stimmzetteln mit.
- Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Politische Rechte der Auslandschweizer
- Auslandschweizer, die ihre politischen Rechte ausüben wollen, melden dies entweder schriftlich oder durch persönliche Vorsprache der schweizerischen Vertretung, bei der sie immatrikuliert sind.
- Als Stimmgemeinde können die Auslandschweizer eine ihrer Heimat- oder früheren Wohnsitzgemeinden wählen. Sieht das kantonale Recht ein zentrales Stimmregister für Auslandschweizer vor, so gilt die Einwohnergemeinde, welche dieses führt, als Stimmgemeinde.
Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer
Auslandschweizer - Erneuerung der Anmeldung
- Auslandschweizer, die ihre politischen Rechte weiter ausüben wollen, erneuern ihre Anmeldung vor Ablauf von vier Jahren seit der letzten Anmeldung schriftlich oder durch persönliche Vorsprache direkt bei ihrer Stimmgemeinde.
- Die Anmeldung kann auch mittels einer vorgedruckten Karte erneuert werden. Die Stimmgemeinde stellt den stimmberechtigten Auslandschweizern zusammen mit dem Stimmmaterial mindestens einmal jährlich eine solche Karte zu. Diese ist unterzeichnet und datiert zurückzusenden.
- Wird die Anmeldung nicht erneuert, so meldet die Stimmgemeinde dies der Vertretung sowie den Heimatgemeinden.
Formular zur Erneuerung Ihres Eintrages im Stimmregister der Gemeinde Küsnacht
| Wahl- und Abstimmungslokale | Urnen- Öffnungszeiten | | | |
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| Gemeindehaus | Samstag Sonntag | 09:30-11:30 Uhr 09:00-11:00 Uhr | ||
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| Kindergarten, Im Dörfli 21, Itschnach | Sonntag | 09:00-10:30 Uhr | ||
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| Schulhaus Limberg | Sonntag | 09:00-10:30 Uhr | ||
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