Friedensrichteramt
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lic. iur. Ursula Fellmann Fröhlich
Tobelweg 4
8700 Küsnacht
Tel. 044 913 11 75
Fax 044 913 11 77
friedensrichteramt@kuesnacht.ch
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
Friedensrichter sind Vermittler in Zivilstreitigkeiten (in über 90% aller Fälle). Sie versuchen in der Sühnverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen.
Bis zum Streitwert von Fr. 500.00 in Zivilsachen ist der Friedensrichter urteilender Richter (in weniger als 10% aller Fälle) und entscheidet in diesen Prozessen endgültig.
Der Friedensrichter ist u.a. zuständig für folgende Klagen:
- Forderungsklagen (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus
Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.) - arbeitsrechtliche Streitigkeiten um Lohn, Ueberzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.
- Bauhandwerkerpfandrecht
- nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Lärmimmissionen, Bäume und Sträucher im Nachbarrecht
- erbrechtliche Streitigkeiten wie Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen
- strittige Scheidungs- und Trennungsklagen
- Vaterschafts- und Unterhaltsklagen
- Ehrverletzungsklagen wie Beschimpfung, Verleumdung, üble Nachrede
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die "paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen", c/o Bezirksgericht Meilen, Postfach 881, 8706 Meilen zuständig.
Bei einvernehmlichen Scheidungen können die Ehepaare schriftlich ein gemeinsames Scheidungsbegehren direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einreichen.
Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich
Bezirksgericht Meilen
Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler (SVFV)
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