Anmelden-Abmelden
| Cornelia Näf Leiterin Gemeindebüro Gemeindeverwaltung Küsnacht Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht 044 913 11 50 | |
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Anmeldung für Schweizer Bürger
Sie sind von einer Schweizer Gemeinde nach Küsnacht gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen anmelden. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder Online mittels Anmeldeformular erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die unten aufgeführten Unterlagen bei einer Online Anmeldung per Post an die Einwohnerkontrolle Küsnacht senden müssen. (Formulare siehe unten)
Notwendige Unterlagen:
- Heimatschein(e) (Original)
- Pass oder Identitätskarte
- Dienst- oder Zivilschutzbüchlein
- AHV-Ausweis (Kopie)
- Familienbüchlein (falls verheiratet) (Kopie)
- Versicherungsausweis(e) der Krankenkasse (Kopie)
- evtl. Mietvertrag / Wohnungsausweis
Anmeldung für ausländische Staatsbürger
Ausländische Staatsbürger müssen in jedem Fall persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen.
Abmeldung für Schweizer Bürger
Sie sind von Küsnacht in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder Online mittels Abmeldeformular erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die unten aufgeführten Unterlagen bei einer Online Abmeldung per Post an die Einwohnerkontrolle Küsnacht senden müssen.
Notwendige Unterlagen
- Schriftenempfangsschein(e)
- Pass oder Identitätskarte
- Dienst- oder Zivilschutzbüchlein
Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben, senden wir den Heimatschein eingeschrieben an Ihre neue Adresse. Kosten: Fr. 20.00 (Online Abmeldung siehe unten) werden in Rechnung gestellt. Die persönliche Abmeldung am Schalter ist gratis.
Abmeldung für ausländische Staatsbürger
Ausländische Staatsbürger müssen in jedem Fall persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen.
Ab- Anmeldung ins/vom Ausland
Schweizer Bürger müssen sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle melden, wenn Sie:
- den Wohnort ins Ausland verlegen.
- den Wohnort wieder zurück in die Schweiz verlegen.
Hinweis:
Haben Sie die Strom-, Wasser- oder Gaszähler zur Ablesung gemeldet?
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