Führerausweis
| Cornelia Näf Leiterin Gemeindebüro Gemeindeverwaltung Küsnacht Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht 044 913 11 50 | |
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Für die Erteilung einer Lernfahrer-Kategorie ist ein "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises" auszufüllen.
Die Gesuchsformulare erhalten Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle oder direkt via Online-Schalter. Das Gesuchsformular kann auch direkt beim Strassenverkehrsamt bezogen werden.
Für den Erwerb eines Lernfahrausweises: www.stva.zh.ch/lernfahrer
Umschreibung von ausländischen Führerausweisen
Motorfahrzeugführer/innen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz während 12 Monaten Motorfahrzeuge führen, wenn sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Für den Umtausch des ausländischen Führerausweises: www.stva.zh.ch/umzug
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Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich





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